Mit einer finanziellen Spende mehren Sie das Stiftungskapital und stärken dauerhaft die Leistungsfähigkeit unserer Stiftung. Auch mit einem testamentarischen Nachlass lässt sich die Bürgerstiftung nachhaltig unterstützen.
Wer schnell helfen will, kann mit einer Spende
aktiv werden. Jeder Cent wird dort eingesetzt wofür er von Ihnen bestimmt wird.
Ab einem Betrag von 1.000 Euro erhält der Stifter/die
Stifterin eine Stiftungsurkunde und wird somit stimmberechtigtes Mitglied in
der Stifterversammlung. Zustiftungen von Ihrer Seite sind jederzeit möglich und
immer herzlich willkommen
Lassen Sie andere teilhaben …
Sie können dies tun, indem Sie Ihre Gäste um einen Spendenbeitrag zugunsten der Bürgerstiftung bitten.
Auch zweckgebundene Spenden in jeglicher Höhe sind möglich.
Sie können mit dieser Art der Spende selbst bestimmen, welches Projekt
gefördert werden kann.
Unsere Bürgerstiftung wurde auch schon von engagierten Mitbürgern und Mitbürgerinnen testamentarisch bedacht. Ein solches Vermächtnis gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital dauerhaft für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Albbruck eingesetzt werden.
Spenden und Zuwendungen an die Bürgerstiftung Albbruck sind steuerlich abzugfähig. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Unsere Bankverbindung
Sparkasse Hochrhein
IBAN: DE 66 6845
2290 0077 0442 46
BIC: SKHRDE6WXXX